Rezept - Überweisung bestellen
Bitte beachten Sie, dass Rezepte nur bestellt werden können, wenn es sich um ein Dauermedikament handelt, das Sie regelmäßig erhalten. Bei jedem neuen Medikament ist natürlich immer erst ein Arztkontakt notwendig bzw. ein entsprechender Krankenhaus- oder Facharztbericht, aus dem die notwendige Verordnung hervorgeht. Hierbei gilt, dass Kassenrezepte und Privatrezepte für gesetzlich versicherte Patienten in der Regel zwei Tage nach Bestellung für Sie elektronisch bereitgestellt werden und ohne weitere Rücksprache in der Apotheke eingelöst werden können. Rezepte für Privatpatienten, Hilfsmittel, bestimmte Medizinprodukte sowie Betäubungsmittelrezepte können frühestens zwei Tage nach Bestellung in der Praxis abgeholt werden, da diese per Gesetz nicht elektronisch bereitgestellt werden können. Bei Überweisungen muss es sich um Wiederholungsüberweisungen handeln bzw. der Grund und die Fachrichtung müssen aus einem uns vorliegenden Bericht hervorgehen. Ohne diese Angaben dürfen wir keine Überweisung ausstellen! Im Zweifelsfall muss auch hier erst der Arzt kontaktiert werden! Wenn Sie Ihre Versichertenkarte dieses Quartal noch nicht in der Praxis vorlegen konnten, können Sie uns mit Ihrer Krankenkassen-App nach scannen des QR-Codes weiter unten eine elektronische Ersatzbescheinigung (eEB) zukommen lassen, dadurch brauchen Sie Ihre Karte nicht persönlich vor Ort einlesen lassen. Wenn Sie dies getan haben, kreuzen Sie bitte weiter unten im Formular das Kästchen bei elektronische Ersatzbescheinigung an. Bitte vergessen Sie nicht Ihre Versichertenkarte bei Abholung mitzubringen, wenn Sie uns keine elektronische Ersatzbescheinigung übermittelt haben!